Asylbewerberleistungen

Die Gemeinde Wenden erbringt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Leistungen umfassen unter anderem Geldleistungen, Unterkunft und Heilfürsorge. Asylbewerber werden der Gemeinde Wenden zugewiesen. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens ist die Gemeinde Wenden für die Versorgung zuständig.

Anträge auf Bildung und Teilhabe können bei der Gemeinde Wenden gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin, falls Sie persönlich vorsprechen möchten.

Ansprechpartner nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - H: Frau Bertram
I - M: Frau Bast
N - Z: Frau Brogan

  • Klicken Sie hier, um nach der Beantwortung von rund 20 Fragen zu Ihren persönlichen Lebensumständen eine Übersicht der Sozialleistungen zu erhalten, die möglicherweise von Ihnen in Anspruch genommen werden können.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 212
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 214
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 216
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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