Auskunftsbogen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Es können die erforderlichen Daten für einen Auskunftsbogen gemäß §16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW mitgeteilt werden.

§16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

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Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 519
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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