Hundehaltung

Durch das Landeshundegesetz besteht auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr eine spezialgesetzliche Vorschrift, die Regelungen über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde enthält.

Erfasst sind durch das Gesetz Hunde, die eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen, sowie Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen (sog. gefährliche Hunde) und Hunde, die in den §§ 3 und 10 genannt sind.

Die Anmeldung eines großen Hundes (mehr als 40 cm Widerristhöhe oder mehr als 20 kg Gewicht) ist gebührenpflichtig: 25,00 €
Im Gegensatz dazu ist die Anmeldung von „kleinen Hunden“ sowie die Abmeldung aller Hunde gebührenfrei.

Durch das Landeshundegesetz besteht auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr eine spezialgesetzliche Vorschrift, die Regelungen über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde enthält.

Erfasst sind durch das Gesetz Hunde, die eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreichen, sowie Hunde, die bestimmte Kriterien erfüllen (sog. Gefährliche Hunde) und Hunde, die in den §§ 3 und 10 genannt sind.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um Ihren Hund/ Ihre Hündin im Fachdienst Ordnung an- oder abzumelden. Die Hundesteuer wird im Anschluss automatisch durch den Fachdienst Finanzen erhoben oder erstattet.

Hundeanmeldung Hundeabmeldung Hunde

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 318
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
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Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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