Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer - gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben - selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Da mehrere Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt es sich, eine vorherige Anfrage bei der Gewerbemeldestelle zu stellen.

Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte beträgt zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro; je nach Aufwand.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um eine Reisegewerbekarte zu beantragen.

Reisegewerbekarte
Gewerbe
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