Reisepass

Wer ins Ausland verreisen möchte, sollte zuvor einen Blick in seinen Reisepass werfen. Für den Fall, dass der Pass bald abläuft, ist es ratsam, möglichst schnell einen neuen zu beantragen. Viele Länder erlauben die Einreise nur dann, wenn der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig ist. Reisepässe, die in diesem Jahr ungültig werden, reichen dann häufig nicht mehr aus. Informationen zu Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes. 

Seit November 2005 sind deutsche Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem neben den Personendaten auch das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden (ePass).

Der deutsche Reisepass enthält 32 Seiten und entspricht damit dem internationalen Standard. Wenn Sie viel verreisen, können Sie das Dokument gegen eine Zusatzgebühr auch mit 48 Seiten ausstellen lassen.

Antrag
Einen Reisepass können Sie nur persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen, da Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke in das Dokument übernommen werden. 

Antrag für Kinder
Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten können Reisepässe auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden. In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch einen Elternteil gestellt wird, muss eine unterschriebene Einverständniserklärung zusammen mit dem Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils im Bürgerbüro vorgelegt werden. Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein!

Gültigkeitsdauer
Reisepass unter 24 Jahren – 6 Jahre
Reisepass ab 24 Jahren– 10 Jahre
Vorläufiger Reisepass – maximal 1 Jahr

Expressreisepass
In dringenden Fällen kann gegen eine Zusatzgebühr (32 Euro) ein sogenannter Expressreisepass mit einer deutlich verkürzten Bearbeitungszeit (ca. 5 Werktage) beantragt werden. 

Vorläufiger Reisepass
Nur in Ausnahmefällen, wenn ein Expressreisepass nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgegeben werden kann, ist ein Antrag auf einen vorläufigen Reisepass möglich. Vorläufige Reisepässe werden direkt im Einwohnermeldeamt ausgestellt. Der dringende Bedarf an diesem Dokument ist nachzuweisen (z.B. Flugtickets etc.). Der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und wird nicht von allen Reiseländern für die Einreise akzeptiert. Bitte beachten Sie daher die Einreisebestimmungen der jeweiligen Zielländer.

Digitales Passfoto
Im Einwohnermeldeamt besteht die Möglichkeit ein Passfoto vor Ort digital zu erstellen. Der Fotokiosk ist als Selbstbedienungsterminal jederzeit zugänglich. Es sind auch Fotos für Personen mit einer Körpergröße von < 1,20m möglich. Sollten hier Probleme entstehen stehen die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt bei Rückfragen zur Verfügung.

  • Reisepass bis 24 Jahren: 37,50 €
  • Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
  • Expressreisepass bis 24 Jahren: 69,50 €
  • Expressreisepass ab 24 Jahren: 102,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten: 82,00 €
  • Reisepass mit 48 bis 24 Jahren: 59,50 €
  • Expressreisepass mit 48 Seiten: 124,00 €
  • Expressreisepass mit 48 Seiten bis 24 Jahren: 91,50 €

Unterlagen die der Antragsteller mitbringen muss: 

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Ihren Personalausweis oder Ihren bisherigen Reisepass

Bei Anträgen für Kinder unter 18 Jahren:

  • Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein
  • Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
  • Ggfs. Nachweis über das Sorgerecht
  • Antrag durch einen Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Personalausweis oder Reisepass

Reisepässe werden nach der Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. 4-6 Wochen. Insbesondere zu den beliebten Reisezeiten in den Schulferien kann es zu Terminengpässen im Einwohnermeldeamt und deutlich längeren Bearbeitungszeiten beim Passhersteller kommen. Beantragen Sie Reisedokumente daher bitte rechtzeitig vor Reiseantritt.

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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