Umbettung von Leichen

Das Verlegen eines Leichnams in eine andere Grabstätte bezeichnet man als Umbettung. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Behörde des bisherigen Bestattungsortes. In Wenden erteilt das Ordnungsamt die Umbettungsgenehmigung.
 

  • Antrag mit Begründung
  • Sterbeurkunde
  • Zustimmung aller Angehöriger
  • Nachweis der neuen Grabstätte
Leichen
Verstorbene
Grabstätte

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 317
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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