Vorkaufsrecht

Sie bitten um Abgabe der Erklärung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 ff BauGB besteht, ausgeübt oder ob darauf verzichtet wird.

Die Erteilung der Erklärung zum Vorkaufsrecht stellt eine gebührenpflichtige Dienstleistung dar.

  • Sie können dieses Formular nutzen, um eine Erklärung über das Bestehen, das Ausüben oder den Erhalt einer Verzichtserklärung zum gesetzlichen Vorkaufsrechts gemäß § 24 ff BauGB zu beantragen.

Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 608
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

×