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Sozialbonus bei der Abfallentsorgung

Die Gemeinde Wenden gewährt auf schriftlichen Antrag Personen, die aus Krankheitsgründen (z.B.: Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen und mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wenden gemeldet sind, einen Sozialbonus i. H. v. 95,00 EUR pro Person und Jahr.

Ausgenommen sind Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben.

Dieser Bonus ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wenden zu beantragen. Ein ärztliches Attest, welches die Erkrankung bzw. die Inkontinenz bescheinigt, reicht zur Beantragung aus.

Nachdem der Sachverhalt seitens der zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde geprüft worden ist und falls alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, wird der Sozialbonus gewährt. Dazu wird der Sozialbonus bei den Grundbesitzabgaben in Abzug gebracht.

Falls sich die antragstellende Person in einem Mietverhältnis befindet, werden dem Vermieter/Grundstückseigentümer die 95,00 € Sozialbonus auf seinem Grundbesitzabgabenbescheid abgezogen. Der Eigentümer müsste dann den Sozialbonus im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weiterleiten.

Mögliche Gutschrift: 95,00 €

Attest des Arztes

Erstattung Windeln Inkontinenz Krankheit Sozialbonus
Ermäßigung Abfallgebühren
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