Die Dienstleistung „Bauleitplanung“ der Gemeinde Wenden umfasst die vorbereitende und verbindliche Planung der städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets sowie die Bereitstellung der hierzu notwendigen Informationen für Bürgerinnen und Bürger.
Inhalt und Ziel der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung steuert die Nutzung der Flächen im Gemeindegebiet und schafft die rechtlichen Grundlagen für bauliche Vorhaben, indem sie vorgibt, wo etwa Wohnbauflächen, Gewerbegebiete oder Flächen für Verkehr und Grün vorgesehen sind. Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung von Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Umwelt- und Freiraumschutz sowie der Belange von Bürgern, Wirtschaft und anderen Trägern öffentlicher Belange.
Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)
Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Gemeinde in den Grundzügen dar und differenziert die Flächen beispielsweise nach Wohnbau-, Gewerbe- oder Sonderbauflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Er bildet die planerische Grundlage für spätere Bebauungspläne und sonstige Satzungen und dient Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit als Orientierungsrahmen für künftige Nutzungen und Entwicklungen.
Bebauungspläne und bauliche Satzungen (verbindliche Planung)
Die verbindliche Bauleitplanung erfolgt über Bebauungspläne und bauliche Satzungen, in denen Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie gestalterische Anforderungen rechtsverbindlich festgesetzt werden. Diese Satzungen konkretisieren die im Flächennutzungsplan dargestellten Ziele und sichern eine städtebaulich verträgliche und gestalterisch einheitliche Umsetzung von Bauprojekten im Gemeindegebiet.
Interaktive Karte der Bauleitplanung
Über die interaktive Karte der Bauleitplanung können Bürgerinnen und Bürger sowie Planungsbeteiligte die geltenden Bauleitpläne, Flächennutzungsplanbereiche und baulichen Satzungen lagegenau im Kartenbild einsehen. Das Angebot erleichtert die individuelle Prüfung, ob und in welcher Form ein Grundstück bebaubar ist, und unterstützt damit frühzeitig bei Projektplanung, Bauanträgen und Beratungsgesprächen mit der Verwaltung.