Melderegisterauskunft

Die Gemeinde Wenden führt als Meldebehörde das Melderegister über alle im Gemeindegebiet wohnhaften Einwohner/innen. Aus diesem Register können Auskünfte zu einer Person an Privatpersonen oder andere nicht öffentlichen Stellen erteilt werden. 

Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
Sie können eine Melderegisterauskunft schriftlich beantragen. Bitte geben Sie die Daten der gesuchten Person an, sowie einen Grund, warum Sie die Auskunft benötigen. Weiterhin müssen Sie in Ihrer Anfrage versichern, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Wenn die Daten der Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden sollen, müssen Sie diesen bei der Beantragung angeben.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt!

 

Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft
Es wird zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden. 

Einfache Melderegisterauskunft
Wenn eine Person zu einer anderen Person Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen:

  • Familienname
  • Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Erweiterte Melderegisterauskunft
Wenn jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf die Meldebehörde zusätzlich zu den o.g. Daten Auskunft über folgende Daten erteilen: 

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familien- und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat

Die Meldebehörde muss die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger Rechtsansprüche glaubhaft gemacht hat.

Auskunft aus dem Melderegister: 11,00 €
Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 15,00 €

  • Personalausweis
  • Schriftliche Anfrage
  • Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse (z.B. Rechtstitel)
  • Sie können dieses Formular nutzen, um eine einfache Melderegisterauskunft zu beantragen. Sollten Sie Auskünfte zur eigenen Person wünschen, nutzen Sie bitte den Formular-Assistenten "Meldebescheinigung".

  • Sie können dieses Formular nutzen, um eine erweiterte Melderegisterauskunft zu beantragen. Sollten Sie Auskünfte zur eigenen Person wünschen, nutzen Sie bitte den Formular-Assistenten "Meldebescheinigung".

Einfache Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft

Kontakt

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 312
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Einwohnermeldeamt zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr geschlossen.

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