Geburtenanmeldung bei einer Hausgeburt

Nachfolgende Informationen gelten ausschließlich für Hausgeburten. Bei Geburten im Krankenhaus wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt (z.B. Olpe oder Siegen)!

Zur Beurkundung einer Geburt sind beim Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes
  • Unterschriften der Sorgenberechtigten über die Beilegung des Vornamens
  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird eine Heiratsurkunde benötigt, ausländische Heiratsurkunden sind im Original mit deutscher Übersetzung einschließlich Apostille bzw. Legalisation vorzulegen. Wird eine internationale (mehrsprachige) Urkunde vorgelegt, entfällt die Apostille bzw. Legalisation.
  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters des Kindes
  • Bei der Anzeige der Geburt muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Bezüglich der Vornamensgebung eines Kindes wird beim Standesamt ein internationales Handbuch der Vornamen, herausgegeben durch die Gesellschaft für deutsche Sprache, bereitgehalten auf Grund dessen sich Fragen und Probleme hinsichtlich der Schreibweise sowie der Eintragungsfähigkeit eines Vornamens vor der Beurkundung der Geburt lösen lassen. Sie können sich auch vorab auf zahlreichen Internetseiten (z. B. www.vorname.com und www.kindername.de) über die Bedeutung von Vornamen informieren. 

Die Bestimmungen über den Familiennamen des Kindes ergeben sich aus §§ 1616 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches: Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie den Familiennamen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes, als Familienname gilt auch der den Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen vorangestellte bzw. angefügte Name.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Familiennamen, den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen.

Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, so erhält das Kind den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet so ist eine Geburtsurkunde der Mutter vorzulegen. Ist die Vaterschaft bereits anerkannt, so sind die Erklärungen hierüber sowie die Zustimmung der Mutter und eine Geburtsurkunde des Vaters, war dieser verheiratet auch ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch dieser Ehe, beizubringen.
 

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Hausgeburt

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Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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