Namensänderung

Das Standesamt ist für folgende Namenserklärungen zuständig:

  • Neubestimmung eines Geburtsnamens eines Kindes
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
  • Bestimmung eines Ehenamens (z.B. nach Eheschließung im Ausland)
  • Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
  • Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB für Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), können durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen. (z.B. Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen oder Vatersnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.)
  • Namenserklärung nach § 94 BVFG für Spätaussiedler, die durch Erklärung ihren Namen ändern können (z.B. Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.)

 Bei Fragen beraten wir Sie gerne!

Gebühr: 21,00 €

Kontakt

Standesbeamter und Personalratsvorsitzender
Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 314
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 319
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Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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