Namenserteilung

Durch die Namenserteilung kann einem Kind, das eine Ehe noch nicht eingegangen ist, ein anderer Familienname gegeben werden als der, den es durch die Geburt erhalten hat. Seit Inkrafttreten des neuen Ehe- und Kindschaftsrechts am 01.07.1998 kann dem Kind auch schon vor der Geburt der Name des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters erteilt werden.

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