Anmeldung der Eheschließung

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Sie möchten heiraten und haben viele Fragen rund um den „schönsten Tag Ihres Lebens?“

Den wichtigsten Teil haben Sie schon hinter sich: die Auswahl des Partners!

Bei fast allem anderen können wir Ihnen behilflich sein. Bitte melden Sie sich zur Beratung bei uns!

  1. Anmeldung der Eheschließung

    Eine Eheschließung darf nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen nennt man Ehefähigkeit. 

    Daher ist in Deutschland vorgeschrieben, dass Sie die Ehe beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und die zur Prüfung der Ehefähigkeit erforderlichen Unterlagen vorlegen müssen. Nach deutschem Recht können Sie die Eheanmeldung bis zur 6 Monate vor dem Eheschließungstermin anmelden. Nach ausländischem Recht sind die Fristen teilweise kürzer. Wir informieren Sie gerne. 

    Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl, bei welchem der Wohnsitzstandesämter Sie die Ehe anmelden. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort anzumelden. 

    Für die Anmeldung der Eheschließung in Wenden melden Sie sich telefonisch beim Standesamt Wenden zur Information über die einzureichenden Unterlagen und Vereinbarung eines Anmeldetermins.
     
  2. Prüfung der Ehevoraussetzungen

    Nach der Eheanmeldung prüft das zuständige Standesamt die erforderliche Ehefähigkeit anhand der gemachten Angaben und der erforderlichen Unterlagen. Dabei sind Ihre persönlichen Umstände zu berücksichtigen und rechtliche Bewertungen erforderlich. 

    Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Terminplanung, dass die Prüfung unter Umständen mehrere Wochen dauern kann. 

    Liegt kein Ehehindernis vor, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung. Bei einer Eheschließung außerhalb von Wenden informieren wir Sie und das Eheschließungsstandesamt.

    Ohne die Feststellung der Ehefähigkeit kann Ihre Eheschließung nicht erfolgen und erst damit wird der Trautermin endgültig bestätigt. 

Die Anmeldung zur Eheschließung kostest 40,00 EUR.

Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 EUR. Die erweiterte Meldebescheinigung für Wendener Bürger*innen kostet 9,00 EUR. Zu diesen Gebühren kommen noch die Kosten für Urkunden und eventuell ein Familienstammbuch hinzu, so dass der individuelle Betrag verschieden ist. 

Eine Eheschließung auf der Wendener Hütte kostet 66,00 EUR. 

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Wenn Sie
beide Ihren Hauptwohnsitz in Wenden haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
  • Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
    Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Einige spezielle Anforderungen".
  • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
    Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.


Einige spezielle Anforderungen

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sollte jemand von Ihnen nicht in Wenden gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
  • Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsregister erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft begründet wurde. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen.
  • Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
  • Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.

Kontakt

Standesbeamter und Personalratsvorsitzender
Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 314
Hauptstraße 75
57482 Wenden
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 319
Hauptstraße 75
57482 Wenden
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Tag
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Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

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