Bevollmächtigung zur Anmeldung einer Eheschließung

Es kann eine Bevollmächtigung zur Anmeldung einer Eheschließung angefertigt werden.

§28 PStV

Kontakt

Standesbeamter und Personalratsvorsitzender

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 314
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Zur Mittagszeit ist das Rathaus zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr geschlossen.

Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte

Rathaus der Gemeinde Wenden
Raum: 319
Hauptstraße 75
57482 Wenden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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